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Gemeinsamer Unterricht
Bei dieser Form der Integration wird der Förderbedarf mehrerer Kinder (in der Regel 5 bis 7) mit
durchaus unterschiedlichen Förderschwerpunkten rechnerisch zusammengelegt, so dass ein Son-
derpädagoge mit hohem Stundenanteil fest an eine allgemeinbildende Schule abgeordnet werden
kann und gemeinsam mit dem Klassenlehrer den Unterricht gestaltet.
Bei der sonderpädagogischen Förderung gibt es die Unterscheidung von zielgleich und zieldifferent.
Zielgleiche Beschulung
bedeutet, das Kind ist in der Lage nach den Richtlinien und Lehrplänen der
allgemeinen Schulform zu lernen (z.B. bei einer Körperbehinderung oder Hörschädigung). Es liegen
keine schwerwiegenden kognitiven Störungen vor, so dass das Kind die grundlegenden Kulturtech-
niken (Lesen, Schreiben, Rechnen) mit Unterstützung erlernen kann.
Zieldifferenter Unterricht
findet derzeit in NRW im Rahmen von integrativen Lerngruppen statt.
Dies betrifft z.B. Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung. Diese
Kinder müssen bzw. können nicht nach den allgemeinen Lehrplänen unterrichtet und benotet
werden. Daher ist es Aufgabe des Sonderpädagogen den Lernstoff entsprechend zu modifizieren,
d.h. den besonderen Lernzielen der entsprechenden Behinderung anzupassen.
Regional ist die Möglichkeit des GU sehr unterschiedlich. Hervorzuheben ist, dass gerade im Raum
Wuppertal die gute Zusammenarbeit zwischen Schulamt, der Stadt Wuppertal als Schulträger und
den betroffenen Eltern und Lehrern dazu geführt hat, dass es hier mehrere integrativ arbeitende
Grundschulen gibt. Der Gemeinsame Unterricht an weiterführenden Schulen konnte für diese
Kinder bislang an allen Schulformen (von Hauptschule bis Gymnasium) fortgeführt werden.
Das Schulamt berät zum Gemeinsamen Unterricht, ebenso der Initiativkreis Gemeinsame Schule,
der aus einer Elterninitiative hervorgegangen ist.
Internet:
www.gemeinsame-schule.deAnmeldungen auch zur schulischen Integration erfolgen zunächst über die zuständigen Grund-
schulen im Wohnbezirk! Über die Schulpflicht des Kindes informiert der Schulträger (Gemeinde)
per Brief.
Förderschulen oder schulische Integration / Gemeinsamer Unterricht