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Beratungsstellen bieten folgendes an:

Beratung, Einzelgespräche, Familiengespräche, Familientherapie, Erziehungsberatung und

Diagnostik.

Sie bieten mitunter auch Spieltherapie, heilpädagogische Gruppen, spielpädagogische und

theaterpädagogische Angebote an.

Eltern können dort eine Leistungsdiagnostik für ihr Kind erstellen lassen.

Für Eltern gibt es Elterntraining in Kursen.

Für Lehrer werden mitunter Unterrichtshospitationen und Begleitung bei pädagogischen

Konferenzen angeboten.

Rechtliche Grundlagen

Die Arbeit der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe

gemäß § 27 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in Verbindung mit § 28 KJHG (Erziehungsbera-

tung). Personensorge- und Erziehungsberechtigte, Pflegepersonen und junge Menschen bis zum

27. Lebensjahr haben einen - gegebenenfalls einklagbaren - Rechtsanspruch auf Beratung, Förde-

rung und Hilfe, auch in Form therapeutischer Leistungen, sowie ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5

KJHG) in Bezug auf Einrichtungen und Dienste.

Für den Umgang mit anvertrauten persönlichen Daten besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter die Schweigepflicht. Die Kostenfreiheit der Inanspruchnahme der Beratungsstelle ist durch

das KJHG garantiert.

Erziehungsberatung