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Beratungsstellen bieten folgendes an:
Beratung, Einzelgespräche, Familiengespräche, Familientherapie, Erziehungsberatung und
Diagnostik.
Sie bieten mitunter auch Spieltherapie, heilpädagogische Gruppen, spielpädagogische und
theaterpädagogische Angebote an.
Eltern können dort eine Leistungsdiagnostik für ihr Kind erstellen lassen.
Für Eltern gibt es Elterntraining in Kursen.
Für Lehrer werden mitunter Unterrichtshospitationen und Begleitung bei pädagogischen
Konferenzen angeboten.
Rechtliche Grundlagen
Die Arbeit der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe
gemäß § 27 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in Verbindung mit § 28 KJHG (Erziehungsbera-
tung). Personensorge- und Erziehungsberechtigte, Pflegepersonen und junge Menschen bis zum
27. Lebensjahr haben einen - gegebenenfalls einklagbaren - Rechtsanspruch auf Beratung, Förde-
rung und Hilfe, auch in Form therapeutischer Leistungen, sowie ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5
KJHG) in Bezug auf Einrichtungen und Dienste.
Für den Umgang mit anvertrauten persönlichen Daten besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter die Schweigepflicht. Die Kostenfreiheit der Inanspruchnahme der Beratungsstelle ist durch
das KJHG garantiert.
Erziehungsberatung